Integrationsbeiträge für Flüchtlinge

St.Gallen: Anerkannte Flüchtlinge können finanzielle Integrationsbeiträge abklären lassen

 

Anerkannte Flüchtlinge (B) sowie vorläufig aufgenommene Personen (F/VA) die in der Stadt angemeldet sind, können finanzielle Unterstützung für Integrationsleistungen wie Deutschkurse, Kinderbetreuungsangebote, Spielgruppe, Vereinsmitgliedschaften oder anderweitige Integrationsmassnahmen abklären lassen. (Dies betrifft auch anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommen Personen, die keine Sozialhilfe beziehen)

 

Vorgehen:

Wenn Sie ein Integrationsangebot (Kinderbetreuung, Deutschkurs, Mittagstisch)  oder eine andere über die Integrationspauschale finanzierte Massnahme besuchen wollen, melden Sie sich bei den Sozialen Diensten der Stadt St.Gallen per Email oder per Post.  Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei: (gut lesbare Mobilephone-Bilder werden anerkannt)

  • Ihre Personalien (Kopie Ausweis des/r AntragstellerIn)
  • Angaben zur Massnahme, die Sie besuchen wollen
  • eine Kopie der Ausländerausweise aller Familienmitglieder   

 

Ablauf:

  1. Der Antrag auf Abklärung erfolgt in der Regel durch die Organisation (z.B. Kinderbetreuung), so können die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen mit den Teilnehmenden bereits geklärt werden. 
  2. Die Organisation erhält eine Antwort der fallführenden Stelle mit einer Zu- oder Absage zur Kostenübernahme (IP)
  3. Die Organisation stellt die Rechnung an den/die TeilnehmerIn aus 
  4. Der/die TeilnehmerIn schickt die Rechnung, sofern eine Zusage (IP) vorliegt, an die fallführende Stelle weiter.
  5. Die fallführende Stelle zahlt die Rechnung der Teilnehmenden direkt an die Organisation aus.

 

Kontakt und Auskunft:

 

Gut zu wissen:

  • Der Unterstützungsbeitrag für die Integrationsmassnahme gilt nicht als Sozialhilfebezug oder Sozialhilfeleistung, sondern als Integrationsförderung des Bundes und muss nicht zurückbezahlt werden.
  • Dieses Angebot gilt NICHT für Familienangehörige, die im ausländerrechtlichen "Familiennachzug mit Erwerbstätigkeit" in die Schweiz eingereist sind (vgl. Muster Ausländerausweis)

IP-Massnahmen:

Ausländerausweis: