Das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) ist die am häufigsten geänderte Gesetzgebung; dies verunsichert und wirft Fragen auf. Juristische Fachpersonen geben Antworten zu den
unterschiedlichen Aufenthaltsbewilligungen (S,N,F,L,B,C) und zu den Voraussetzungen und Konsequenzen bei Änderungen ihrer Aufenthaltsbewilligung hinsichtlich Einbürgerung, Arbeitsbewilligungen
oder im Asylrecht.
Allein in der Stadt St.Gallen leben 9000 Personen mit einer B-Bewilligung und haben damit nur eine begrenzte Aufenthaltsperspektive. Für viele von Ihnen ist die Erneuerung oder Anpassung der Aufenthaltsbewilligung mit existentieller Sicherheiten verbunden. Die vier juristischen FachexpertInnen machen das komplizierte und komplexe schweizerische Ausländerregesetz (AIG) verständlich und beantworten Fragen aus dem Pubblikum.
Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) : Nicole Seelhofer, Rechtsagentin vom Rechtsdienst, Migrationsamt St.Gallen informiert über die unterschiedlichen Voraussetzungen zur Erteilung einer Aufenthaltsbewilligungen (L, B, C), zu den notwendigen Integrationsvoraussetzungen und Sprachzertifikaten sowie zu den Bedingungen und Terminvorgaben beim Familiennachzug oder der Regelung bei Sozialhilfebezug. etc.
Einbürgerung: Urs Bachmann, Leiter Bürgerrecht vom Amt für Gemeinden und Bürgerrecht informiert über die allgemeinen Voraussetzungen bei der Einbürgerung. Wer kann sich einbürgern lassen? Wie funktioniert das Einbürgerungsverfahren? Was kostet eine Einbürgerung? Einbürgerungskriterien in Bezug auf erfolgte Sozialhilfeleistungen. Erforderlicher Sprachnachweis für eine Einbürgerung in der Schweiz sowie die Ausnahmebestimmungen
Asylgesetz: Stefan Hery, Leiter HEKS Rechtsberatungsstelle für Asylrecht Ostschweiz informiert über Neuerungeun im Asylgesetz. Er gibt eine Einführung und Antworten zum Asylgesetz, wie beispielsweise zu Verfahrensdauer, zum Familiennachzug, der Härtefallregelung oder zur Dokumentenbeschaffung sowie zum Schutzstatus S.
Arbeitsbewilligungen und -Bedingungen: Anne Kneer, Leiterin Arbeitsbedingungen, Amt für Wirtschaft und Arbeit beantwortet Fragen zu Arbeitsbewilligungen und Arbeitsbedingungen im Rahmen der verschiedenen Aufenthaltsbewilligungsarten.
Angesprochen sind betroffenen Personen sowie öffentliche Stellen und Organisationen die mit zugewanderten Menschen in Kontakt stehen, diese begleiten oder beraten.
ReferentInnen und juristische Fachpersonen
• Nicole Seelhofer, Rechtsagentin Rechtsdienst, Migrationsamt St.Gallen
• Urs Bachmann, Leiter Bürgerrecht, Amt für Gemeinden und Bürgerrecht
• Stefan Hery, Leiter HEKS Rechtsberatungsstelle für Asylrecht Ostschweiz
• Anne Kneer, Leiterin Arbeitsbedingungen, Amt für Wirtschaft und Arbeit
Kontakt:
Eine öffentliche Veranstaltung der Dienststelle Gesellschaftsfragen und der Fachstelle Integration Region St.Gallen. Die Veranstaltung ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.
071 224 56 99
071 228 33 93